Nach dem BAG sind Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Für die Praxis stellen sich seitdem wichtige Fragen: „Müssen auch die Zeiten leitender Angestellter erfasst werden? Kann die tatsächliche Aufzeichnung an die Mitarbeiter delegiert werden? Was kann passieren, wenn Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht erfassen? Darf der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Aufzeichnung mitbestimmen?“ Inzwischen lassen sich diese Fragen beantworten.
Unser Referent Herr Dr. Roman Frik, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage, eine Aussicht auf die Gesetzesanpassung und konkrete Handlungstipps für die Umsetzung in der Praxis.
Inhalte des Online-Seminars
- Pflicht und Rahmen der Arbeitszeiterfassung
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Kontrollmöglichkeiten
- Folgen bei Missachtung der Pflicht
Zielgruppen
- Personalreferenten
- Personalsachbearbeiter
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- HR-Manager
- Unternehmensjuristen
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- Aufzeichnung
- Unterlagen