Viele Unternehmen stehen in der Corona-Krise vor enormen Herausforderungen und haben bereits Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt. Neben dem Instrument der Kurzarbeit gibt es noch andere Möglichkeiten, Zeiten mit geringem Arbeitsaufkommen zu überbrücken. Denkbar ist – bevor Arbeitgeber zum letzten Mittel, der betriebsbedingten Kündigung greifen müssen - beispielsweise ein Abbau von Überstunden oder Urlaub, der Zugriff auf Zeitkonten oder die Erweiterung von „Home-Office"-Möglichkeiten. Das Seminar beschäftigt sich mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht.
Inhalte des Online-Seminars
- Freistellung von Arbeitnehmern
- Abbau von Urlaub und Überstunden
- Einsatz von Zeitkonten
- „Home-Office"-Vereinbarungen
- Aspekte der Entgeltabrechnung
- Einzelvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.