Bereits im September hat das BAG entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Für die Praxis stellen sich seitdem wichtige Fragen: „Müssen auch die Zeiten leitender Angestellter erfasst werden? Kann die tatsächliche Aufzeichnung an die Mitarbeiter delegiert werden? Was kann passieren, wenn Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nicht erfassen? Was bedeutet die Arbeitszeiterfassung für die Vergütung der Arbeitszeit? Darf der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Aufzeichnung mitbestimmen?“ Nun liegen die Entscheidungsgründe vor und schaffen in vielen, aber bei weitem nicht in allen Punkten Klarheit.
Inhalte des Online-Seminars
In diesem Seminar gibt Ihnen unser Referent Herr Dr. Roman Frik, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage, eine Aussicht auf die Gesetzesanpassung und konkrete Handlungstipps für die Umsetzung in der Praxis. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Thema direkt an unseren Referenten zu stellen.
Zielgruppen
- Personalreferenten
- Personalreferent
- Personalsachbearbeiter
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- HR-Manager
- Unternehmensjuristen
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.