Das Wohnungseigentumsgesetz wird in weiten Bereichen grundlegende Änderungen erfahren. Zukünftig soll jeder Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch haben, dass ihnen auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, ein barrierefreier Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums soll nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegen. Insoweit wird sich auch das derzeitigen Haftungssystem grundlegend ändern. Beschlussklagen sind insoweit künftig gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Dem Verwalter wird eine im Außenverhältnis unbeschränkbare umfassende Vertretungsmacht eingeräumt. Seine Abberufung soll nicht mehr auf einen wichtigen Grund beschränkbar, vielmehr jederzeit möglich sein. Mit Blick auf das Informationsinteresse der Wohnungseigentümer wird ihr Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gesetzlich statuiert, der Verwalter wird verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen. Beschlüsse über eine Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt und können grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung soll verlängert, die Regelungen zur Beschlussfähigkeit abgeschafft und die Möglichkeit der Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen geschaffen werden. Einschneidende Änderungen werden sich mit Blick auf die Beschlusssammlung ergeben, die in derzeitiger Form nicht mehr zu führen sein wird. Auch zielt man auf eine Haftungsbeschränkung sowie eine Flexibilisierung der Zusammensetzung des Beirats ab. Das Streitpotenzial soll in den Gemeinschaften reduziert werden, in dem Gegenstand der Beschlüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nur noch bezüglich der durch sie festgesetzten Beiträge anfechtbar sind, nicht aber wegen Fehlern im Abrechnungswerk selbst, die sich nicht auf die Beitragshöhe auswirken. Sondereigentum kann sich künftig insbesondere auf Außenstellplätze und Terrassen erstrecken.

Inhalte des Online-Seminars
  • Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums (Stellplatz, Grundstücksteile)
  • Öffnungsklausel-Beschlüsse sowie Erwerberhaftung und ihre Eintragung im Grundbuch
  • Erweiterte Kompetenzen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • Erweiterte Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Das neue Haftungssystem
  • Nutzung und Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Kostenverteilung und Kostenverteilungsänderung

Bei Anmeldeproblemen wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der kostenlosen Tel-Nr.: 0800 – 72 34 254 oder nutzen die nachfolgende Email-Adresse hsc_onlineschulung_haufe@haufe-lexware.com

Zielgruppen
  • Immobilienverwalter
  • Wohnungseigentumsverwalter

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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