In vielen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse. Was bedeutet das für Sie beim Abschluss eines neuen Mietvertrags? Wie ermittle ich die zulässige Miete? Kann ich die Vormiete weiter ansetzen und gibt es noch weitere Ausnahmen? Welche Neuerungen gibt es durch die Verschärfung der Mietpreisbremse?

Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

Inhalte des Online-Seminars
  • Was bedeutet die Mietpreisbremse und wo gilt sie?
  • Welche Ausnahmetatbestände gibt es?
  • Was ändert sich durch die Verschärfung der Mietpreisbremse?
  • Auskunftspflicht des Vermieters über Ausnahmetatbestände und Folgen unzureichender Auskunft
  • Rückwirkende Rügemöglichkeit des Mieters
Zielgruppen
  • Immobilienverwalter
  • Mietverwalter
  • Mitarbeiter von Wohnungsgenossenschaften
  • Mitarbeiter von Baugenossenschaften
  • Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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