Dieses Onlineseminar vermittelt Ihnen umfassende Informationen zum Inhalt des Bürokratieentlastungsgesetzes 2024 (BEG IV) und dessen Auswirkungen auf Ihre Arbeit als Hausverwalter. So wird auf die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist, die Reduzierung des Schriftformerfordernisses, z. B. beim Gewerberaummietvertrag und dem Härtewiderspruch bei der Kündigung eingegangen.

Besprochen werden außerdem Digitalisierungserweiterungen und damit einhergehende Effizienzsteigerungen, u. a. für Belege der Betriebskostenabrechnung.

Inhalte des Online-Seminars

1.   Bürokratieentlastungsgesetz 2024 (BEG IV) – Was ist das?

  • BEG I bis III
  • BEG IV

2.   Ziele des BEG IV

3.   Maßnahmen zur Zielerreichung

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfrist
  • Wegfall des Schriftformerfordernisses bei verschiedenen Rechtsgeschäften (u. a. beim Gewerberaummietvertrag und Härtefallwiderspruch gegen Kündigung)
  • Erleichterung durch umsatzsteuerliche Neuregelungen
  • Digitalisierung (u. a. Belege über die Betriebskostenabrechnung)
  • Vollmachtsdatenbank für Steuerberater
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten
  • Erleichterungen im Arbeitsrecht

4.   Weitere Erleichterungen

  • Digitale Antragstellungen
  • Aufhebung der Melde-/Anzeigepflichten
Zielgruppen
  • Controller
  • Mietverwalter
  • Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen
Online-Seminar | Fr, 21.02.2025 | 10:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 21.02.2025
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)