Da die Infektionszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau sind, werden die Regeln der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 30.06.2021 verlängert und ergänzt. Das Ansteckungsrisiko soll weiter reduziert werden, auch wenn Unternehmen ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen und betriebliche Aktivitäten aufrechterhalten. Was ist neu in der Corona-ArbSchV und was muss bei den veränderten Quarantäneregelungen beachtet werden? Und wie könnte eine Strategie aussehen, wenn Betriebsärzte in die Impfung mit einbezogen werden? Neben praktischen Hinweisen und Tipps rund um die angepasste Corona-ArbSchV haben Sie auch die Möglichkeit, Fragen zur aktuellen Situation zu stellen.
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.