Unternehmensstrukturen sind bedeutend vielfältiger und komplexer geworden. In vielen Fällen ist es nicht mehr ein Unternehmensstandort, an dem Unternehmensleitung, Führungskräfte und Beschäftigte zusammen bestimmte Tätigkeiten ausüben. Stattdessen gibt es viele Standorte und Organisationsstrukturen, die eher funktions- als standortgebunden sind. Kommunikations- und Informationsflüsse erfolgen oft digital, sodass Teams und Abteilungen gar nicht physisch zusammenarbeiten.
Um in so genannten dislozierten Unternehmen funktionierende Arbeitsschutzstrukturen aufzubauen und zu pflegen, kommt es darauf an, die nach Arbeitsschutzrecht vorgesehenen Vorgaben so umzusetzen, dass der erforderliche Standard für Sicherheit und Gesundheitsschutz erreicht wird – auch wenn Detailregelungen deutlich erkennen lassen, dass sie vor dem Hintergrund einer anderen Arbeitswelt entwickelt wurden.
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