Referent: Dr. Dietmar Kurze

Dr. Dietmar Kurze

Dr. Dietmar Kurze ist Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner, Vorstand des VorsorgeAnwalt e.V., Schiedsrichter im Erbrecht (DSE) und Kommentator u.a. zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Herausgeber des Beck-Kommentars Vorsorgerecht). Er ist ausschließlich im Erb- und Vorsorgerecht tätig. Dr. Kurze tritt regelmäßig durch Publikationen im Erb-, Vorsorge-, Betreuungs- und Bestattungsrecht in Erscheinung. Er ist als Testamentsvollstrecker (DVEV-geprüft) aktiv und übernimmt als Vorsorgeanwalt Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken.