Das Coronavirus beherrscht die Schlagzeilen wie kein zweites Thema. Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus wie z. B. angeordnete Quarantänen oder Absagen von größeren Veranstaltungen haben zunehmend Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland und stellt viele Firmenkunden vor Fragen.

Inhalte des Online-Seminars

In diesem Online Seminar erfahren Sie, welche Fallkonstellationen und Maßnahmen für Sie als Firmenkunden wichtig sind. Dabei werden insbesondere die folgenden Inhalte betrachtet:  

Lohnfortzahlung nach § 616 BGB

  • Wann gibt es die rechtliche Verpflichtung von Lohnfortzahlung nach § 616 BGB für den Arbeitgeber?
  • Für welche Arbeitgeber gibt es nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Erstattungsansprüche bei Lohnfortzahlung und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Wo und in welcher Form sind die Erstattungsansprüche geltend zu machen?

Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III

  • Überblick über die allgemeinen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld.
  • Ist ein Arbeitsausfall durch das Coronavirus z. B. eine Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
  • Welche neuen Regelungen wurden seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales diesbezüglich erlassen?
  • Bei welcher Behörde und in welcher Form ist das Kurzarbeitergeld zu beantragen?
  • Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
  • Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?
  • Wird das Kurzarbeitergeld über den Arbeitgeber ausgezahlt?
  • Welche tariflichen Regelungen „Zuschuss zum Kurzarbeitergeld“ gibt es?
  • Welche steuerrechtlichen Regelungen sind zu beachten?
  • Welche sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten – auch bei freiwillig und privat krankenversicherten Arbeitnehmern – sind zu beachten?

Erstattungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Erstattungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz zu erhalten?
  • Wer erhält die Erstattung – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
  • Gibt es Erstattungsleistungen für Selbstständige/Freiberufler?
  • Welche Behörde stellt die Formulare zur Verfügung und bei welcher Behörde müssen diese eingereicht werden?
  • Welche Unterlagen müssen den Erstattungsanträgen beigefügt werden?
  • In welchem Zeitraum ist mit den Erstattungsleistungen zu rechnen?
  • Welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten bei Erstattungsleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz?

Hilfen für kleine Betriebe und Soloselbständige

  • Notfallfonds und Darlehen für kleine Betriebe und Soloselbstständige sind gestartet
  • Mögliche Stundung von Krankenversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer
  • Ausgleichszahlungen für Kinder bis 12 Jahre
  • Mietrückstände und weitere Schulden ohne Konsequenzen 
  • Ausgleichszahlungen für Freiberufler in Quarantäne

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

In Kooperation mit

  • Barmer Krankenkasse
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