Mit der „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“ (kurz: EmpCo) und der Novelle des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) wird die Nachhaltigkeitskommunikation grundlegend verändert. Durch das neue Regelwerk sollen vage, oft ohne belastbare Grundlage formulierte Versprechen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ der Vergangenheit angehören.
Stattdessen müssen sich alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten und Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen treffen, unter anderem Nachweispflichten stellen. Umweltaussagen sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Klagen und ggf. empfindliche Bußgelder. Die Regelungen gelten verbindlich ab 27.9.2026.
Inhalte des Online-Seminars
- Die Nachhaltigkeitskommunikation von gestern – Was ist bislang bereits verboten?
- Welche Änderungen kommen durch die EmpCo und deren nationale Umsetzung?
- Verbot allgemeiner Umweltaussagen
- Kompensationsaussagen
- Werbung mit künftigen Umweltleistungen
- Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln
- Sonstige Regelungen zu Irreführung und vergleichender Werbung
Zielgruppen
- Sustainability Manager
- Geschäftsführer
- Compliance Manager
- Projektverantwortliche
- Rechtsanwälte
- Unternehmensjuristen
- Mitarbeiter in Einkaufs- oder Vertriebsabteilungen
- Klimaschutzbeauftragte
- Umweltschutzbeauftragte