Die Überbrückungshilfe IV soll Unternehmen für die Monate Januar bis März 2022 unterstützen, die von coronabedingten Umsatzausfällen besonders betroffen sind. Dabei haben sich im Vergleich zu den Überbrückungshilfen III und III Plus einige wesentliche Änderungen ergeben. Die Überbrückungshilfe IV kann ausschließlich durch prüfende Dritte beantragt werden.

In diesem Online-Seminar von WP/StB Florian Künstle stehen insbesondere diese Ergänzungen und Änderungen im Fokus. Der Referent zeigt, was sich für prüfende Dritte bei der Datenerhebung und Dokumentation ändert. Darüber hinaus werden häufige Problembereiche und Fragestellungen aus der Praxis behandelt.

Die Schwerpunkte des Online-Seminars können sich aufgrund neuer Entwicklungen kurzfristig verschieben.

Inhalte des Online-Seminars
  • Corona-bedingte Umsatzeinbrüche: Ermittlung und Nachweis
  • Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen
  • Fixkosten: Reduzierung des maximalen Fördersatzes
  • Eigenkapitalzuschuss
  • Beihilferechtliche Regelungen
  • Wegfall der Zuschüsse für Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung
  • Häufige Problembereiche und Fragestellungen aus der Praxis
  • Tipps und Hinweise

 

Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmer
  • Geschäftsführer
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Leiter Controlling
  • Controller
  • Bilanzbuchhalter
  • Unternehmensberater
  • Rechtsanwälte
  • Selbstständiger

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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