Ein erfahrenes Referententeam der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fasst übersichtlich und praxisgerecht zusammen, was zum Jahreswechsel 2023/24 zu beachten ist. Bedarfsgerecht strukturiert in Steuerrückblick und Steuerausblick, mit praktischen Tipps und Hinweisen für die tägliche Arbeit.

Inhalte des Online-Seminars

Teil 2 am 17.01.2024, 15 Uhr finden Sie hier.

Seien Sie auf dem Laufenden zu wesentlichen steuerlichen Entwicklungen des Jahres 2023. Informieren Sie sich in zwei Teilen über wichtige steuerliche Entwicklungen in angemessener Breite und Tiefe.

Übrigens: Als Begleitmaterial erhalten Sie im Nachgang die Broschüre „Steuer Check-up 2024“ zum Download.

Teil 1 stellt dabei bevorzugt auf anlassbezogene Steuerthemen ab, die sich bei Transaktionen oder zur Vorbereitung des Jahresabschlusses 2023 ergeben. Der steuerpolitische Ausblick 2024 ermöglicht Ihnen und Ihren Mandanten ggf. einen proaktiven Umgang mit zukünftigen steuerlichen Gesetzesänderungen.

Unter anderem werden in Teil 1 folgende Steuerthemen zum Jahreswechsel 2023/24 näher behandelt:

  • Unternehmensbesteuerung (erweiterte gewstl. Grundstückskürzung, Rechtsprechungsentwicklungen zur gewstl. Hinzurechnung von impliziten Finanzierungsanteilen, Zinsabgrenzung für Zinsschranke und Überentnahmeregelung, Entwicklungen in der Grunderwerbsteuer)
  • Neues in der Einkommensteuer (Abgeltungsteuertarif bei Darlehen über die Grenze, kleine PV-Anlagen, estl. Änderungen im Wachstumschancengesetz, AfA & kürzere Gebäudenutzungsdauer)
  • Arbeitnehmer- und Pensionsthemen (Nutzung Mobiltelefon, Stock Options bei Ansässigkeitswechsel, Nebeneinander von Pensionszahlungen und laufendem Gehalt, Zukunftsfinanzierungsgesetz)
  • Steuerthemen bei unternehmerischem Auslandsengagement (Anrechnung ausländischer Quellensteuer, Rückkehrabsicht bei Wegzugsbesteuerung, AStG Anwendungserlass, finale Verluste)
  • Steuerpolitischer Ausblick auf 2024

 

Zielgruppen
  • Steuerberater
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Mitarbeiter in der Finanzverwaltung
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen
  • Personalleiter

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