Das Jahr 2021 brachte bereits eine Vielzahl praxisrelevanter Neuerungen aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung für die Besteuerung der Kapitalgesellschaften. Insbesondere stand das am 30.6.2021 verkündete Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im Fokus.

Inhalte des Online-Seminars

Ein Kernelement des neuen Gesetzes ist dabei das sog. Optionsmodell, das Personenhandelsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet, per Antrag künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Daneben hält das KöMoG eine wesentliche Änderung für die Behandlung von Mehr- und Minderabführungen bei Organschaften bereit.

Zudem wurde das Abzugsverbot für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen gestrichen. Durch Änderungen im Körperschaftsteuergesetz stellen Währungskursverluste, die nach dem 31.12.2021 eintreten, künftig steuerlich beachtliche Gewinnminderungen dar.

Das Bundesfinanzministerium nahm im finalen Schreiben vom 18.3.2021 zum fortführungsgebunden Verlustvortrag nach § 8d KStG Stellung. Für die Praxis ergeben sich hieraus insbesondere relevante Aspekte im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt und der Form der Antragsstellung sowie dem Verständnis des Begriffs „desselben“ Geschäftsbetriebs als zentralem Tatbestandsmerkmal.

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz gehen neue Regelungen in der Hinzurechnungsbesteuerung einher, die erstmals in dem Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft anzuwenden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt. Neu sind dabei u. a. das gesellschafterbezogene Beherrschungserfordernis, Änderungen bei der Qualifikation von passiven Einkünften durch Modifizierungen des bisherigen Aktivkatalogs und Anpassungen bei der Möglichkeit des Motivtests.

Weitere Themen sind u. a.:

  • „Globalisierung“ von Teilen des Umwandlungssteuerrechts für Körperschaften als übertragende Rechtsträger
  • Erneute Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz v. 10.3.2021)
  • Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6): BMF veröffentlicht umfangreiches Schreiben (19.3.2021) zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften
  • Neuer § 50d Abs. 3 EStG: Verschärfung der deutschen Anti-Treaty und Anti-Directive-Shopping Regelung sowie neuer Motivtest durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerexperten in Unternehmen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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