Erteilt ein bilanzierender Betrieb einem Arbeitnehmer eine Pensionszusage, wählt er für die Alterssicherung seiner Arbeitnehmer den Weg der Direktzusage. In diesen Fällen muss bzw. darf er für die künftige Belastung eine Rückstellung ausweisen. Die Zuführungen zu dieser Pensionsrückstellung mindern den Gewinn, ohne dass der Betrieb sofort Aufwand zu tragen hat. Auch der Arbeitnehmer hat diesen Arbeitslohn erst im Jahr des Zuflusses zu versteuern, im Regelfall erst nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Lernen Sie jetzt, wie Sie eine Pensionszusage rechtssicher erteilen, was Sie bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen beachten müssen und in welchen Fällen Sie die Pensionszusage wieder auflösen können

Das e-Training gliedert sich in 3 Lerneinheiten und einen Abschlusstest.

Inhalte des E-Trainings

Lerneinheit 1: Bilanzielle Voraussetzungen

Hier lernen Sie die handels- und steuerrechtlichen Grundlagen der Bildung und Bewertung von Pensionsrückstellungen kennen. Sie wissen, wann eine Überversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers eintritt und wie Sie diese verhindern. Abschließend lernen Sie, wie Sie die Pensionszusage durch eine Rückdeckungsversicherung absichern können.

Was Sie hier lernen werden:

  • Sie kennen die handels- und steuerrechtlichen Grundlagen der Bildung und Bewertung von Pensionsrückstellungen.
  • Sie wissen, wann eine Überversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers eintritt und wie Sie diese verhindern.
  • Sie wissen, wie Sie die Pensionszusage durch eine Rückdeckungsversicherung absichern können.

 

Lerneinheit 2: Gesellschaftsrechtliche Veranlassung

In dieser Einheit lernen Sie die Maßstäbe von Finanzverwaltung und Rechtsprechung an Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer kennen. Sie lernen, welche Folgen bei der Nichtanerkennung von Pensionszusagen und somit bei der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene eintreten. Schließlich lernen Sie Strategien zur Vermeidung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung.

Was Sie hier lernen werden:

  • Sie kennen die Maßstäbe von Finanzverwaltung und Rechtsprechung zu Pensionszusagen.
  • Sie kennen die Folgen der Nichtanerkennung und somit der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.
  • Sie lernen Strategien zur Vermeidung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung.

 

Lerneinheit 3: Auflösung durch Verzicht oder Abfindung

In diesem Modul lernen Sie, welche Gründe für einen Verzicht bzw. eine Abfindung der Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer sprechen. Sie kennen die Folgen eines vollständigen Verzichts und eines Teilverzichts. Anschließend lernen Sie die Folgen einer Abfindung für einen (nicht) beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit bzw. ohne vertragliche Unverfallbarkeit kennen.

Was Sie hier lernen werden:

  • Sie kennen die Gründe für einen Verzicht bzw. eine Abfindung der Pensionszusage.
  • Sie lernen die Folgen eines vollständigen Verzichts und eines Teilverzichts kennen.
  • Sie kennen die Folgen einer Abfindung für einen (nicht) beherrschenden Gesellschafter-GF mit bzw. ohne vertragliche Unverfallbarkeit.

 

Abschlusstest

Mit dem Abschlusstest haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen zur Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer zu testen. Insbesondere wird auf die bilanziellen Voraussetzungen, die betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung und die Auflösung der Pensionszusage durch Verzicht oder Abfindung eingegangen. Wenn Sie 80 % der Fragen richtig beantworten, erhalten Sie am Ende ein Teilnahmezertifikat.

Zielgruppen
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen
  • Steuerberater
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerfachwirte
  • Steuerexperten in Unternehmen
E-Training | Stand 02.03.2023
Dauer
ca. 90 Minuten
49,00 €
zzgl. MwSt.
58,31 € inkl. MwSt.
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