Steuerberaterverträge können unterschiedlich ausgestaltet sein. Erschreckend oft existiert in der Praxis allerdings nicht einmal ein (schriftlicher) Vertrag!
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Dabei gibt es sogar viele Möglichkeiten, diesen individuell auf das Mandat zuzuschneiden, z. B. für die Erstberatung bei neuen Mandanten oder solche mit Unternehmer-Mandanten (und eine gekürzte Version für Nicht-Unternehmer-Mandanten).
Ein Steuerberatervertrag ist unverzichtbar zur Beschreibung von Leistung und Gegenleistung, Aufgabenteilung zwischen Steuerberater und Mandant, Sicherung des geplanten Umsatzes der Kanzlei sowie Haftungsumfang und Haftungsvermeidung.
Zu diesem Zweck kann ein Vertrag ohne Änderung der Gebührensätze, mit Vereinbarung der Zeitgebührensätze und mit oder ohne Änderung der Wertgebührensätze geschlossen werden.
Insbesondere wird auf folgende Themenschwerpunkte näher eingegangen:
- Rechtliche Erläuterungen
- Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
- Aufgabenteilung Steuerberater/Mandant
Zielgruppen
- Steuerberater
- Steuerfachwirte
- Steuerfachangestellte
- Geschäftsführer
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- Aufzeichnung
- Unterlagen
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