Zur Durchführung der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist durch die Steuerpflichtigen ab dem 1.7.2022 eine Feststellungerklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Inhalte des Online-Seminars

Denn auf den 1.1.2022 sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts Grundsteuerwerte gesondert festzustellen (Hauptfeststellung). Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert und erlassen einen Grundsteuerwertbescheid.

Die Grundsteuerreform betrifft jeden – entweder als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder als Mieterin bzw. Mieter. Hierfür müssen sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer eine elektronische Feststellungserklärung abgeben. 5 Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) haben von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und setzen im Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) abweichende Modelle um.

  • Es werden die rechtlichen Grundlagen kurz wiederholt,
  • bevor auf die anstehenden Handlungsbedarfe, Fristen und Vordrucke
  • sowie auf die Frage eingegangen wird, wo Sie die zu erklärenden Daten finden können.
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Mitarbeiter in der Finanzverwaltung
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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