Zur Durchführung der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist durch die Steuerpflichtigen seit dem 1.7.2022 eine Feststellungerklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Inhalte des Online-Seminars

Seitdem stellen sich in der Praxis einige Umsetzungsfragen, die bis zum Ende der Abgabefrist am 31.10.2022 beantwortet sein wollen. Unsere Referentin geht auf häufige Fragen ein und gibt Ihr Wissen aus Ihrer täglichen Erfahrung an Sie weiter. Dabei wird insbesondere auf den Umfang der Erklärungsabgabe eingegangen.

Zum Hintergrund: Auf den 1.1.2022 sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts Grundsteuerwerte gesondert festzustellen (Hauptfeststellung). Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert und stellen diesen per Bescheid fest. Zusätzlich setzen die Finanzämter den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1.2025 fest.

Die Grundsteuerreform betrifft jeden – entweder als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder als Mieterin bzw. Mieter. Hierfür müssen sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer eine elektronische Feststellungserklärung abgeben. 5 Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) haben von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und setzen im Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) abweichende Modelle um.

Zielgruppen
  • Steuerberater
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Mitarbeiter in der Finanzverwaltung
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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