Für das Jahr 2022 gelten erstmals die neuen Regelungen für die Hinzurechnungsbesteuerung, die durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25.6.2021 reformiert worden sind.

Inhalte des Online-Seminars

Ein guter Anlass für diejenigen, die in ihrer Beratungspraxis internationale Gesellschaftsstrukturen mit deutschen Anteilseignern (sog. Outbound-Strukturen) betreuen, ein grundlegendes Verständnis der hochkomplexen Rechtsvorschriften zu entwickeln und einen Blick auf die neue Gesetzeslage zu werfen. Denn die neuen Regelungen wirken oftmals verschärfend, sodass ab 2022 Strukturen der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen werden, die in der Vergangenheit noch keinen Zugriff des deutschen Fiskus erlaubten.

Wir vermitteln Ihnen das nötige Basiswissen, das Sie brauchen, um Ihre Mandanten zielsicher rund um den Themenkomplex Hinzurechnungsbesteuerung beraten zu können. Ihr Referent gibt Ihnen einen Überblick über die grundlegende Funktionsweise der Hinzurechnungsbesteuerung und arbeitet dabei die einzelnen Tatbestandsmerkmale anhand praxisnaher Fallbeispiele heraus. Dabei wird sich insbesondere auf die ab 2022 geltenden Gesetzesneuerungen fokussiert.

Themenschwerpunkte:

  • Beherrschungskonzept nach dem ATADUmsG
  • Überblick über den neuen Tätigkeitskatalog, insbesondere Finanzierungstätigkeiten und Gewinnausschüttungen
  • Substanzausnahme nach § 8 Abs. 2 AStG nach dem ATADUmsG

Das Online-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in konzerninternen Steuerabteilungen sowie an Steuerberater, die sich in ihrer Berufspraxis zunehmend mit den Fallstricken der Hinzurechnungsbesteuerung auseinandersetzen müssen und den einfachen Einstieg in die schwierige Materie suchen.

Zielgruppen
  • Steuerberater
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Steuerexperten in Unternehmen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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