Steuerberater sind vorleistungsverpflichtet, d. h. Anspruch auf Vergütung haben sie erst, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist. Die Frage der Vergütung ist bis dahin zunächst suspendiert. Wird die Zahlung nach Rechnungsstellung verweigert, bleiben dem Steuerberater nur das Zurückbehaltungsrecht und das Schuldanerkenntnis, da insoweit die Erteilung einer Abrechnung zwingende Voraussetzung ist.
Dabei gibt es bereits zwischen Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung 9(!) Möglichkeiten, den Vergütungsanspruch zu sichern und ggf. die Arbeit einzustellen, ohne darauf zu vertrauen, die Endrechnung werde schon bezahlt. Von diesen Möglichkeiten wird in der Praxis kaum oder nur wenig Gebrauch gemacht.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund unverständlich, dass eine klageweise Geltendmachung der Vergütungsansprüche fast ausnahmslos mit einem Forderungsverlust und im schlimmsten Fall mit einem Rückforderungsanspruch des Mandanten wegen in der Vergangenheit zu viel gezahlter Honorare verbunden ist. Es liegt also auf der Hand, dass einer frühestmöglichen Sicherung besondere Bedeutung beizumessen ist.
Die Inhalte im Einzelnen:
Möglichkeiten der wirksamen Haftungsbeschränkung, am besten bereits bei Auftragsannahme am 28.4.2021 finden Sie hier.
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.