Die Finanzverwaltung selbst ist inzwischen ein Treiber der Digitalisierung, schon länger verlangt sie die elektronische Übermittlung von Steuerdaten. Ein wichtiger Baustein sind hierbei die GoBD, die in 2019 ergänzt wurden und die für die Aufzeichnung und vor allem die Archivierung steuerrelevanter Unterlagen gelten.
Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wurden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 hat die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammengefasst. Damit sind die Finanzverwaltungen den Forderungen der Wirtschaft nach Modernisierung und Rechtsklarheit nachgekommen. Die GoBD bringen wichtige Ergänzungen, die in der Praxis der Unternehmen zu berücksichtigen sind.
Seit dem 1.1.2015 sind die GoBD an die Stelle der früheren GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV- gestützter Buchführungssysteme) sowie der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) getreten und sind in den Unternehmen anzuwenden. 2019 wurden diese ergänzt.
Im Online-Seminar werden folgende Themenschwerpunkte aufgegriffen:
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.