Nach mehr als 10-jähriger Debatte über eine Rentenaufstockung für Personen, die viele Jahre gearbeitet, gepflegt oder Kinder erzogen haben und dennoch nur eine geringe Rente erhalten, ist nun am 1. Januar 2021 das Grundrentengesetz in Kraft getreten.

Herzstück dieses Gesetzes ist die Einführung einer Grundrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dieser Grundrente sollen – vereinfacht ausgedrückt – über einen Rentenzuschlag diejenigen Rentenversicherten profitieren, die mindestens 33 Jahre mit sog. "Grundrentenzeiten" zurückgelegt haben und während ihres Versicherungslebens aus den sog. "Grundrentenbewertungszeiten" im Durchschnitt vergleichsweise nur geringe Rentenanwartschaften erworben haben.

Auf den Grundrentenzuschlag wird steuerrechtlich relevantes Einkommen ab einer bestimmten Höhe angerechnet.

Inhalte des Online-Seminars

In dem Seminar werden durch unseren Referenten, Herrn Mario Scharf, zahlreiche Informationen rund um die Grundrente anschaulich vermittelt. Es werden u.a. folgende Fragestellungen thematisiert:

  • Wer gehört zum anspruchsberechtigten Personenkreis für den Grundrentenzuschlag?
  • Welche Zeiten gehören zu den "Grundrentenzeiten"?
  • Was sind "Grundrentenbewertungszeiten" und wie berechnet sich hieraus der Grundrentenzuschlag?
  • Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?
  • Wann wird der Grundrentenzuschlag ausgezahlt?
  • Wie wirken die flankierenden Freibeträge im Grundsicherungs-/Sozialhilferecht?
Zielgruppen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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