Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den komplexesten und in jeder Hinsicht belastendsten Konflikten im Unternehmensrecht. Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt umfassendes Wissen zur Vermeidung, Handhabung und Lösung von Gesellschafterkonflikten. Die Referenten zeigen dabei zunächst präventive Strategien zur Vermeidung von Streitigkeiten auf und behandeln außergerichtliche Konfliktinstrumente wie Informationsrechte, Sonderprüfungen, Schadensersatzansprüche sowie die Abberufung und Kündigung von (Gesellschafter-)Geschäftsführern. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der gerichtlichen Durchsetzung von Interessen, insbesondere in Gestalt von Beschlussmängelklagen und des einstweiligen Rechtsschutzes. Abschließend werden Möglichkeiten der gütlichen Einigung einschließlich Vergleichsverhandlungen und alternativer Streitbeilegung erörtert. Das Seminar richtet sich an Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und die sie begleitenden, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer.

Inhalte des Online-Seminars

  • Präventive Strategien zur Vermeidung von Streitigkeiten
  • Außergerichtliche Konfliktinstrumente
  • Gerichtliche Durchsetzung von Interessen
  • Möglichkeiten der gütlichen Einigung

Zielgruppen

  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Geschäftsführer
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Wirtschaftsprüfer
Online-Seminar | Do, 21.05.2026 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
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Video | Stand 21.05.2026
Dauer
ca. 150 Minuten
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.