Angesichts vermehrter Ehescheidungen steigt die Anzahl der gerichtlichen Teilungsversteigerungen stetig. Die Teilungsversteigerung ist oftmals das letzte Mittel, aber auch unter Umständen eine für die Mandantschaft günstige Möglichkeit, Gemeinschaften an Grundstücken auseinander zu setzen.

Der Vortrag informiert umfassend und praxisorientiert über den Ablauf des Verfahrens. Sie erfahren, wie Sie – taktisch am besten in jeder Verfahrenslage vorgehen – die starke Stellung des (Pfändungs)Gläubigers/Antragstellers vollständig ausschöpfen 
– und erhalten praxiserprobte Anleitungen, Probleme in der Auseinandersetzungsversteigerung zu lösen.

Inhalte des Online-Seminars

Zahlreiche taktische Tipps für eine erfolgreiche Strategie, um eine für den Mandanten günstige Auseinandersetzung zu erreichen, runden den Vortrag ab. Die Themen werden anhand von Beispielen erläutert und gleichzeitig werden Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensablauf aufgezeigt. 
 

Inhalte im Überblick:

  • Praxisproblem: „bestehen bleibende – nicht mehr valutierende – Grundschuld" (Strategien und Gegenstrategie durch Beantragung von Doppelausgebot)
  • Verkehrswertermittlungsverfahren (Bedeutung und Strategie; Zugangsverweigerung; „Privatgutachten“; Achtung: „verlorener Kostenvorschuss") 
  • Vorbereitung auf Versteigerungstermin und Ablauf des Versteigerungstermins 
  • Anmeldungen und Einhaltung von Fristen zwecks Vermeidung von Regressen; 
  • Rechtsstellung von Mietern/Pächtern; 
  • Bietstunde und Bietverhalten (Ausschalten des „Gegners“ durch Sicherheitsleistung); 
  • Zuschlagsversagungsmöglichkeiten; 
  • Zuschlagswirkungen.
  • Erlöszahlung und -verteilung
  • Praxisproblem: Uneinigkeit über Auszahlung von „Übererlös“
  • Praxisproblem: Mitglied der Erbengemeinschaft als Ersteher zahlt Erlös nicht (strategische Vorgehensweise)


Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Familien-/ Erbrecht 


Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO:

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.
 

Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Erbrecht
  • Fachanwälte für Familienrecht

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
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