Angesichts vermehrter Ehescheidungen steigt die Anzahl der gerichtlichen Teilungsversteigerungen stetig. Die Teilungsversteigerung ist oftmals das letzte Mittel, aber auch unter Umständen eine für die Mandantschaft günstige Möglichkeit, Gemeinschaften an Grundstücken auseinander zu setzen.

Der Vortrag informiert umfassend und praxisorientiert über den Ablauf des Verfahrens. Sie erfahren, wie Sie – taktisch am besten in jeder Verfahrenslage vorgehen – die starke Stellung des (Pfändungs)Gläubigers/Antragstellers vollständig ausschöpfen – und erhalten praxiserprobte Anleitungen, Probleme in der Auseinandersetzungsversteigerung zu lösen.

Inhalte des Online-Seminars

Zahlreiche taktische Tipps für eine erfolgreiche Strategie, um eine für den Mandanten günstige Auseinandersetzung zu erreichen, runden den Vortrag ab. Die Themen werden anhand von Beispielen erläutert und gleichzeitig werden Einflussmöglichkeiten auf den Verfahrensablauf aufgezeigt. 
 

Inhalte im Überblick:

  • ​Wesen und Bedeutung der Teilungsversteigerung;
  • Taktische Vorüberlegungen, Fehlervermeidung;
  • Festlegung der Strategie zu Beginn des Mandats;
  • Gegenstände der Teilungsversteigerung;
  • Grundbuchbelastung: Auswirkungen auf sog. "Geringste Gebot“ (Ausgleichsbetrag)
  • Verfahrensgrundsätze / Rangklassensystem / Deckungs- Übernahmegrundsatz
  • Anordnung-/Beitrittsverfahren („großes“ bzw. „kleines“Antragsrecht);
  • Geringstes Gebot als „Kernstück" der Versteigerung (Fallkonstellationen/Berechnung)
  • Beitritt zur „Selbstverteidigung“ nutzen
  • Problem: vereinbarter Auseinandersetzungsausschluss (Lösungsmöglichkeiten)
  • der Versteigerung entgegenstehende Rechte bzw. Vereinbarungen bei Ehegatten; 
  • Bedeutungsvoll: § 1365 Abs. 1 BGB   
  • richtiger Zeitpunkt der Antragstellung bei bestehen bleibenden Rechten in Abteilung III erkennen
  • Verfahrensrechtliche Einstellungsmöglichkeiten für Antragsteller /Antragsgegner; Auswirkungen; Kostenproblematik beachten


Teilnehmerkreis
Fachanwälte für Familien-/ Erbrecht 


Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO:

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.
 

Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Erbrecht
  • Fachanwälte für Familienrecht

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
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