Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des jeweiligen Bescheids fällig. Um für den Mandanten diesen Zahlungsbetrag verbindlich vorzubereiten, ist u.a. die richtige steuerliche Bewertung des Immobilienvermögens eine wesentliche Grundlage. Vor allem bei der Begleitung einer Immobilienüberlassung an die nächste Generation ist diese Berechnung in jedem Fall vor der Beurkundung vorzunehmen.
Unsere Referentin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerberaterin Agnes Fischl, gibt in diesem Seminar einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung des steuerlichen Bedarfswerts. Sie erläutert die drei Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren) und vermittelt das für die Ermittlung des optimalen steuerlichen Bedarfswerts für den Mandanten erforderliche Wissen. Weitere Themen sind die Erstellung von Sachverständigengutachten und die wesentlichen Aspekte, die dabei zu beachten sind. Dieser Blick ist wegen der sehr problematischen Wertermittlung in den letzten vier Jahren enorm wichtig.
Aufgrund der Expertise der Referentin liegt ein Schwerpunkt dieses Seminars auf dem Umgang mit der Finanzverwaltung.
Inhalte des Online-Seminars
- Einführung in die Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz
- Der richtige Umgang mit den Werten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses
- Die Bewertung des Grund und Bodens und die Frage der baulichen Möglichkeiten
- Der Nachweis eines geringeren gemeinen Werts durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens
- Der Ankauf oder Verkauf der Immobilien innerhalb eines Jahres und seine Konsequenzen
- Der richtige Rechtsbehelf gegen den richtigen Bescheid
- Aktuelle Beispiele aus der Praxis
- Die 10 Irrtümer der Immobilienbewertung – Erfahrungen aus der langjährigen Praxis im Umgang mit der Finanzverwaltung
Zielgruppen
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Fachanwälte für Erbrecht
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Aufzeichnung
- Unterlagen