Mit der bereits in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine neue Ära im Datenschutzrecht angebrochen: Seit dem Mai 2018 gilt die DS-GVO unmittelbar und ohne weitere Übergangsfrist in allen Mitgliedstaaten. Damit kommen wichtige Veränderungen auf Sie zu. So müssen sämtliche Datenverarbeitungen überprüft und neue administrative Verpflichtungen umgesetzt werden. Sie bringt Pflichten, gerade für Unternehmen und Personalabteilungen. Welche neuen Vorgaben die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorsieht und was diese künftig im Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten bedeuten, erfahren Sie hier.

Inhalte des E-Trainings

 

Diese Anforderungen betreffen Unternehmen jeder Branche und Größe. Es besteht für die Unternehmenspraxis dringender Handlungsbedarf. Aber auch auf Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien kommen durch das neue Datenschutzrecht umfangreiche Herausforderungen zu, nicht nur bei der Beratungspraxis, sondern auch im Rahmen der Büroorganisation: Sämtliche Datenverarbeitungen müssen überprüft werden und administrative Verpflichtungen sind umzusetzen.

Unsere Experten RA Dr. Morton Douglas und RA Dr. Lukas Kalkbrenner aus der Sozietät Friedrich Graf von Westphalen antworten in Kurzvideos auf die derzeit brennendsten Fragen. Sie erläutern, was jetzt zu tun ist und geben praxisrelevante Hinweise.

 

 

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Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Auswirkungen auf Unternehmen und HR- Abteilungen

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Auswirkungen auf Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien

Zielgruppen
  • Compliance Manager
  • Compliance Officer
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
  • Mitarbeiter in Steuerkanzleien
  • Rechtsanwälte
  • Personalsachbearbeiter
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
  • Steuerberater
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerfachwirte
  • Personalreferenten
  • Personalleiter

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