Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bringt tiefgreifende Veränderungen für das Datenschutzrecht: Ab dem 25.5.2018 gilt die DS-GVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; in Deutschland wird zugleich ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft treten. Das entstehende neue Datenschutzrecht hat weitreichende Auswirkungen für Datenschutz und Datensicherheit (auch) in der Rechtsanwaltskanzlei.
Auf Rechtsanwaltskanzleien kommen durch das neue Datenschutzrecht umfangreiche Herausforderungen nicht nur bei der anwaltlichen Beratungspraxis, sondern auch im Rahmen der Büroorganisation zu: Sämtliche Datenverarbeitungen müssen überprüft werden und administrative Verpflichtungen sind umzusetzen.
Das Online-Seminar stellt das neue Datenschutzrecht vor und gibt Handlungsempfehlungen:
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.