Die Corona-Pandemie betrifft Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. Insbesondere die Frage, welchen Pflichten die Arbeitgeber nachkommen müssen und welche Rechte die Arbeitnehmer haben, auch im Fall einer Infektion. Relevant ist in diesem Zusammenhang die Frage des Versicherungsschutzes durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Inhalte des Online-Seminars

Arbeitgeber haben zahlreiche Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz. Als die Corona-Pandemie ausbrach, waren Arbeitgeber zunächst nicht ausreichend informiert, wie den Infektionsrisiken der Mitarbeiter zu begegnen ist, oft fehlte auch die erforderliche Ausrüstung. Erkranken Mitarbeiter, stellt sich sogleich die Frage nach der Verantwortlichkeit und der Haftung des Arbeitgebers. Haftungserleichterungen bestehen dann, wenn ein versicherter Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Wann dies bei einer Covid-19 Erkrankung der Fall ist, ist daher wesentlich für die Haftung des Arbeitgebers aber auch für daran anknüpfende Erstattungsansprüche der Krankenversicherungen. Aber auch für die Beschäftigten ist eine Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung mit wesentlichen Vorteilen verbunden. Diesen Fragen widmet sich das Seminar in konzentrierter Weise.

Zielgruppen
  • Personalreferent
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Sozialrecht
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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