Nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Kostenerstattung in erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Erkenntnisverfahren hinsichtlich der Anwaltsvergütung und der Zeitversäumnis der Partei ausgeschlossen. Ungeachtet dessen gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen dennoch eine Kostenerstattung stattfindet.

Inhalte des Online-Seminars
  • Ausschluss der Kostenerstattung
  • Erstreckung des Ausschlusses auf vorgerichtliche Kosten
  • Kostenerstattung im Drittschuldnerprozess
  • Erstattung von Reisekosten
  • Fiktive Kostenerstattung bei Vertretung durch Verbände
  • Kostenerstattung in Verweisungsfällen

Auch treten hier häufig besondere Abrechnungskonstellationen auf. Behandelt werden insoweit:

  • Abrechnungen in Schlichtungsverfahren nach § 111a ArbGG
  • Mitvergleichen anderweit anhängiger Verfahren 
  • Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren
  • Wertfestsetzungsverfahren und Rechtsmittel
     
Zielgruppe
  • Rechtsanwälte

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
Online-Seminar | Do, 24.04.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 24.04.2025
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.