Nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Kostenerstattung in erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Erkenntnisverfahren hinsichtlich der Anwaltsvergütung und der Zeitversäumnis der Partei ausgeschlossen. Ungeachtet dessen gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen dennoch eine Kostenerstattung stattfindet.
Inhalte des Online-Seminars
- Ausschluss der Kostenerstattung
- Erstreckung des Ausschlusses auf vorgerichtliche Kosten
- Kostenerstattung im Drittschuldnerprozess
- Erstattung von Reisekosten
- Fiktive Kostenerstattung bei Vertretung durch Verbände
- Kostenerstattung in Verweisungsfällen
Auch treten hier häufig besondere Abrechnungskonstellationen auf. Behandelt werden insoweit:
- Abrechnungen in Schlichtungsverfahren nach § 111a ArbGG
- Mitvergleichen anderweitig anhängiger Verfahren
- Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren
- Wertfestsetzungsverfahren und Rechtsmittel
Zielgruppe
- Rechtsanwälte
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