Seit 1.1.2022 besteht für Anwältinnen und Anwälte die Verpflichtung, mit den Gerichten nur noch elektronisch zu kommunizieren. Im ersten Teil dieses beA-Vortrags werden in einem schnellen Überblick die Rechtsgrundlagen besprochen und grundlegende Fragen erörtert wie beispielsweise die erforderlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation in einer Anwaltskanzlei. Es wird geklärt, in welchen Fällen die qualifizierte elektronische Signatur notwendig wird.
Anschließend werden die täglichen Handgriffe im Umgang mit beA im Schulungssystem live gezeigt. Dazu gehören:
Bitte beachten Sie: Ausnahmsweise kann dieses Seminar nicht aufgezeichnet werden. Aus diesem Grund wird im Nachgang keine Videoaufzeichnung zur Verfügung gestellt.
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO:
Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO
In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.
Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.