Im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht steht die Zeit nicht still. Es haben sich im Jahr 2021 wieder diverse neue Entwicklungen ergeben, die Gegenstand des Vortrags sein werden.
Inhalte des Online-Seminars
- Was muss die Behörde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Verteidigung alles zur Einsichtnahme bereitstellen?
- Kann das Schieben eines Fahrrades strafbar sein?
- Wann begehe ich mit einer Fahrt mehrere Straftaten?
- Kann mir die Behörde auch nach einer Einstellung meines Strafverfahrens noch die Fahrerlaubnis entziehen?
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO:
Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO
In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.
Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.
Zielgruppen
- Rechtsanwälte
- Fachanwälte für Verkehrsrecht

In Kooperation mit
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Seminaraufzeichnung
- Schulungsunterlagen