Ende März wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes müssen sich Vertragsparteien und ihre Anwälte auf neu hinzugekommene Leistungsverweigerungs-, Stundungs- und Kündigungsregelungen sowie erweiterte Formen der Beschlussfassung im WEG-, Vereins- und Gesellschaftsrecht einstellen. Einen Überblick über die Neuregelungen gibt Ihnen unser Online-Seminar „Zivilrechtliche Neuerungen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie – Leistungsverweigerungsrechte, Stundungen und Beschlussfassung im Umlaufverfahren“.

Inhalte des Online-Seminars

Das Coronavirus stellt die Gesellschaft in allen Bereichen vor Herausforderungen. Auch im Vertrags- und Gesellschaftsrecht sind flexible Lösungen erforderlich, um die pandemiebedingten Probleme für alle Beteiligten angemessen und fair lösen zu können. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht reagiert. Unsere Referentin gibt Ihnen im Online-Seminar einen Überblick zu den dort geregelten Neuerungen im Zivilrecht und stellt die Frage, inwiefern auch sonstige zivilrechtliche Regelungen in Zeiten der Corona-Pandemie Bedeutung erlangen.

Schwerpunkte unseres Online-Seminars sind dabei die folgenden Themen:

1. Neuregelungen im Zivilrecht durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

  • Leistungsverweigerungsrechte bei Dauerschuldverhältnissen
  • Kündigungsbeschränkungen bei Miet- und Pachtverhältnissen
  • Stundungsregelungen und Kündigungsbeschränkungen bei Verbraucherdarlehensverträgen

2. Bedeutung sonstiger zivilrechtlicher Regelungen in Zeiten der Corona-Pandemie

  • Leistungsverweigerungsrechte wegen Unmöglichkeit und Unsicherheitseinrede
  • Vertragsanpassung oder –beendigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • Verjährung

3. Neuregelungen im WEG-, Vereins-, Stiftungs-, Genossenschafts- und Gesellschaftsrecht durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

  • Beschlussfassung durch Umlaufverfahren und virtuelle Versammlungen
  • Erleichterungen durch flexiblere Fristenregelungen
  • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit durch Sonderregelungen zur Amtszeit von Verwaltern und Vorständen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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