Werden Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis bekannt, ist arbeitgeberseitig zu entscheiden, welche Reaktion erfolgt. Die arbeitsrechtlichen Instrumentarien reichen von der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zur ordentlichen und/oder außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Reaktion kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen unter Umständen auch auf den bloßen Verdacht einer Pflichtverletzung gestützt werden. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen sollte, ist nicht nur sorgfältig, sondern auch zügig zu prüfen. Denn in vielen Sachverhaltskonstellationen sind strenge Fristen zu beachten. Eine Reaktion auf arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen liegt häufig außerdem nicht nur in der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers, in manchen Fällen muss er insbesondere aus Fürsorgegesichtspunkten reagieren.
Mit Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes wird das Thema insofern relevant, als dass auch hierdurch neue Pflichten im Arbeitsverhältnis entstehen.
Inhalte des Online-Seminars
Unsere Referentin, Dr. Meike Kuckuk, stellt Ihnen die arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten vor und verbindet diese mit konkreten Handlungsmöglichkeiten. In diesem Rahmen wird auch beantwortet werden, welche Aufklärungsmaßnahmen der Arbeitgeber ergreifen darf, welche Schritte unbedingt eingehalten werden müssen, aber auch wer die Kosten notwendiger interner Ermittlungen trägt. Zusammengefasst werden folgende Themen erläutert:
- Ermahnung
- Abmahnung
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Exkurs: Verdachtskündigung
- Form- und Fristfragen
- Internal Investigations einschließlich damit im Zusammenhang stehenden Kostenfragen
- Prozessuale Aspekte
Zielgruppen
- Personalreferenten
- Personalsachbearbeiter
- HR-Manager
- Führungskräfte
- Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
- Unternehmensjuristen
- Personalleiter
- Unternehmensberater
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