Nach über zweijährigen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten Anfang März auf eine Richtlinie „zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit“ geeinigt. Die EU schätzt, dass im Jahr 2025 bis zu 43 Millionen Menschen Plattformarbeit in der EU verrichten werden (2022 waren es noch 28,3 Mio.). Reguliert wird insbesondere die sog. „Gig-Economy“, bei der digitale Plattformen die Arbeit von Plattformbeschäftigten mittels Algorithmen an Verbraucher:innen vermitteln. Aufgrund des sehr offenen Wortlauts der Richtlinie sind jedoch potenziell alle Branchen betroffen, in denen Arbeitsaufträge automatisiert vergeben werden. Die neue Richtlinie soll die Rechte der betroffenen Beschäftigten stärken und gleichzeitig die nationalen Arbeitssysteme achten. Ziele der Richtlinie sind insbesondere die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit in der Plattformarbeit und die Regulierung des sog. „algorithmischen Managements“.
Unsere Referenten, Frau Falter und Herr Dr. Schmieke, erklären in diesem Seminar, welche Arbeitsformen unter den Begriff der Plattform fallen und was bei der Umsetzung der Plattformarbeit in der Praxis zu beachten ist.
Inhalte des Online-Seminars
- Anwendungsbereich der neuen Richtlinie: Was ist unter „digitale Arbeitsplattform“ und „Plattformarbeit“ zu verstehen?
- Verfahren zur Bestimmung des Beschäftigungsstatus
- Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses
- Einschränkungen bei der algorithmischen Verarbeitung personenbezogener Daten
- Menschliche Aufsicht und Überprüfung algorithmischer Systeme
- Transparenzpflichten im Zusammenhang mit Plattformarbeit
- Zuständige Behörden und Sanktionen
- Next Steps – Ausblick auf die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland
Zielgruppen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Führungskräfte
- HR-Manager
- Unternehmensjuristen
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- Aufzeichnung
- Unterlagen