Die Scheinselbstständigkeit ist für zahlreiche Selbstständige, Kleinunternehmer und auch Auftraggeber ein leidiges Thema. Immer häufiger stellt sich heraus, dass viele Selbstständige in Wirklichkeit scheinselbstständig sind – ohne es überhaupt zu wissen. Dabei bringt eine Scheinselbstständigkeit gravierende Konsequenzen mit sich – sowohl für den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber: Hohe Beitragsforderungen der Sozialversicherung, Steuernachzahlungen, Bußgelder und auch Haftstrafen können die Betroffenen treffen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es wichtig zu wissen, wie sich der Selbstständige von einem Arbeitnehmer unterscheidet, wenn beide augenscheinlich die gleiche Tätigkeit ausüben.

Inhalte des Online-Seminars

Die meisten Beschäftigten üben eine abhängige Beschäftigung aus und unterliegen damit grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Selbstständige dagegen sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Um sich vor negativen Folgen zu schützen, ist es wichtig den Status eines Arbeitnehmers oder Auftragnehmers im Vorfeld korrekt zu definieren. Das ist jedoch nicht immer einfach.

Unser Referent, Herr Rehm, wird Ihnen in diesem Seminar die Kriterien aufzeigen, die für eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Hierbei wird auch auf aktuelle Rechtsprechung eingegangen. Im weiteren Verlauf werden auch unter Berücksichtigung des Tatbestands des § 266a StGB die Folgen aufgezeigt, die es mit sich bringen kann, wenn die tatsächlichen von den vertraglichen Verhältnissen abweichen.

Anhand von praxisorientierten Beispielen werden insgesamt kritische Punkte erläutert und Sie erhalten einen kompakten Überblick zum Thema Scheinselbstständigkeit.

Abschließend werden die Wege für Arbeitgeber bzw. Auftraggeber aufgezeigt, ein rechtsverbindliches Statusfeststellungsverfahren durch die Sozialversicherung zu beantragen. In einer anschließenden Diskussionsrunde erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Fragen zur Scheinselbstständigkeit.

Zielgruppen
  • Fachanwälte für Sozialrecht
  • Geschäftsführer
  • Personalleiter
  • HR-Manager
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen
  • Personalreferent
  • Personalsachbearbeiter
  • Rechtsanwälte
  • Mitarbeiter in Einkaufs- und Vertriebsabteilungen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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