Das Kurzarbeitergeld zählt zu den wichtigsten Hilfen, die aktuelle wirtschaftliche Krise zu meistern oder wenigstens abzumildern. Mithilfe schneller Bewilligungen und nur kurzer Prüfung erbringt die Bundesagentur für Arbeit derzeit diese Leistung.
Nachgelagerte Prüfungen der Arbeitsagenturen ziehen oft Rückforderungen nach sich. Die arbeits- und sozialrechtlich begründeten Regressverfahren führen dann häufig zu weiteren krisenhaften Situationen bei den Unternehmen.
Deshalb ist es wichtig, typische Fehlerquellen im Arbeitsrecht zu den Voraussetzungen und zur Einführung von Kurzarbeit sowie die sozialrechtlichen Stolperfallen des SGB III zu kennen und zu vermeiden.
Kurzarbeit und Arbeitsrecht
Kurzarbeitergeld (KuG) und SGB III
Stolperfallen erkennen und vermeiden
Nachprüfung und Regress
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