Der Echteinsatz der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber rückt immer näher. Bereits seit Beginn des Jahres müssen gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr an ihre Krankenkasse senden, dies übernehmen die Arztpraxen auf digitalem Weg. Zudem konnten Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bereits im Rahmen einer Pilotphase auf elektronischem Weg abrufen. Am 31.12.2022 endet die Pilotphase und alle Arbeitgeber in Deutschland müssen sich an dem neuen Verfahren beteiligen – der gelbe Schein auf Papier wird Geschichte.
Sind Sie auf das neue eAU-Verfahren vorbereitet?
Wissen Sie, was nun konkret zu tun ist?
Kennen Sie mögliche Fallstricke und Ausnahmen?
In dieser Haufe Lounge diskutieren die Referenten über die wichtigsten Besonderheiten, die Sie für Ihre tägliche Praxis kennen müssen.
Inhalte des Online-Seminars
Gesetzliche Grundlagen
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Ziele
- medienbruchfreie digitale Übertragung
- Zeit- und Kostenersparnis
- Administrative Entlastung aller Beteiligten
Geltungsbereich
- Grundsätzlich für alle GKV-Versicherten
- Zahlreiche Ausnahmen (z.B. Kind krank, PKV-versichert)
- Etablierung paralleler Prozesse in HR
Workflows im Unternehmen
- Vergleich Prozesse alt vs. neu
- Workflow Grundfall "Erkrankung eines Arbeitnehmers" nach Ende der Pilotphase
- Darf vom AN dessen AU-Bescheinigung in Papierform verlangt werden?
- Workflows für besondere Fallgestaltungen (z.B. Krank im Urlaub, Minijobber)
- Workflow für Fälle außerhalb des Geltungsbereichs eAU
- Workflow im Störfall (z.B. Übertragungsfehler, fehlende Gesundheitskarte)
- Darf die Entgeltfortzahlung verweigert werden, wenn die U nicht rechtzeitig festgestellt wird?
Umsetzungsvarianten in Betrieben (Zeiterfassung, PEP, Payroll)
Umsetzung bei Payroll-Dienstleistern und Steuerberatern
Datenschutz
- Abrufberechtigung eAU
- Dokumentation
Zielgruppen
- Personalleiter
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferent
- Entgeltabrechner
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Unternehmensberater
- HR-Manager
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.