Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Personalpraxis getreten. Welche Daten dürfen im Arbeitsverhältnis erhoben und wie lange dürfen sie gespeichert werden? Welche Ansprüche haben die Beschäftigten auf Auskunft und wie ist dabei vorzugehen, um Schadensersatzklagen und Bußgelder zu vermeiden? Welche Daten darf der Arbeitgeber im Hinblick auf Homeoffice und Mobiles Arbeiten erfragen und speichern?

Der Datenschutz spielt im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz prägen insbesondere die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO den Beschäftigtendatenschutz und verlangen vom Arbeitgeber die Beachtung erheblicher formaler und materieller Pflichten. Neben der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die § 26 BDSG für unionsrechtswidrig erklärte, beschäftigt sich der Gesetzgeber derzeit auch mit der Aktualisierung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Inhalte des Online-Seminars
  • Rechtliche Grundlage des Arbeitnehmerdatenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Einwilligung des Arbeitnehmers und Betriebsvereinbarungen als Grundlage für Datennutzung
  • Datenschutz beim Arbeiten im Homeoffice und bei Mobiler Arbeit
  • Umgang mit Gesundheitsdaten
  • Einsatz von KI am Arbeitsplatz
  • Zulässigkeit von Datennutzung im Arbeitsverhältnis – von „der Wiege bis zur Bahre“:
    • Begründung des Arbeitsverhältnisses
    • Durchführung des Arbeitsverhältnisses
    • Kontrolle der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Datenverarbeitung durch Dritte
  • Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben
Zielgruppen
  • HR-Manager
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Unternehmensjuristen

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Video | Stand 10.07.2024
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