Mitarbeiter der Jahrgänge 1958 bis 1965 haben eventuell schon öfter an einen vorgezogenen Ruhestand gedacht. Die Unternehmen wollten bisher die Mitarbeiter eher halten. Diese Ausgangssituation hat sich aufgrund der Corona-Pandemie und wirtschaftlicher Schwierigkeiten in einigen Fällen geändert.

Aufhebungsverträge mit Abfindung sind für diese Mitarbeitergruppe das Mittel der Wahl, um die Zeitspanne bis zu einer abschlagsfreien Rente zu überbrücken.

Zu beachten sind in diesem Fall die Sperr- und Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld und die Besteuerung von Abfindungen. Das kompakte Seminar zeigt Wege zu einer optimalen Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für diese Mitarbeitergruppe auf.

Inhalte des Online-Seminars
  • Wie weit bis zur Rente? Altersrenten und Rentenzugang
  • Arbeitslosengeld und Rente für besonders langjährig Versicherte
  • Abschläge vermeiden oder ausgleichen                     
  • Arbeitslosengeld, Höhe und Dauer
  • Sperr- und Ruhenszeiten legal handhaben - auch für Unkündbare
  • Beitragszeit bis zur Rente
  • Steuerpflichtige Abfindungen
  • Fünftelungsregel, Zufluss und Steuerlast regeln
  • Sozial-, Steuer- und Arbeitsrecht koordinieren
Zielgruppen
  • HR-Manager
  • Personalreferent
  • Personalsachbearbeiter
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Unternehmensjuristen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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