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Neu registrierenIhr Referent: Alexander C. Blankenstein
Immobilienmakler und ihre „unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen“ sind gemäß § 34c Abs. 2a GewO ab dem 1. August 2018 verpflichtet, sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren 20 Stunden fortzubilden. Konkretisierende Bestimmungen enthält insoweit die novellierte Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Im Gegensatz zu den „Wohnimmobilienverwaltern“ sind bei den Maklern auch diejenigen betroffen, die Verträge über gewerbliche Grundstücke oder Geschäftsräume vermitteln.
In dieser Seminaraufzeichnung wird zunächst die grundlegende Frage beantwortet, wer konkret Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren hat. Weiter erfahren Sie, welche Arten der Fortbildung Ihnen zur Verfügung stehen und welche Inhalte abgedeckt sein müssen. Sollten Sie innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen durchführen wollen, erfahren Sie, welche organisatorischen Aspekte zu beachten sind. Schließlich erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Fortbildung nachweisen.
mehrWer sind die „unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen“?
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In der FAQ (Frequently Asked Questions)-Liste finden Sie noch einmal die meistgestellten und/oder wichtigsten Fragen aus Ihrem Video mit den entsprechenden Antworten des Referenten in einer schriftlichen Zusammenfassung.
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