Immobilienmakler und ihre „unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen“ sind gemäß § 34c Abs. 2a GewO ab dem 1. August 2018 verpflichtet, sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren 20 Stunden fortzubilden. Konkretisierende Bestimmungen enthält insoweit die novellierte Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Im Gegensatz zu den „Wohnimmobilienverwaltern“ sind bei den Maklern auch diejenigen betroffen, die Verträge über gewerbliche Grundstücke oder Geschäftsräume vermitteln.

In diesem Seminar wird zunächst die grundlegende Frage beantwortet, wer konkret Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren hat. Weiter erfahren Sie, welche Arten der Fortbildung Ihnen zur Verfügung stehen und welche Inhalte abgedeckt sein müssen. Sollten Sie innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen durchführen wollen, erfahren Sie, welche organisatorischen Aspekte zu beachten sind. Schließlich erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Fortbildung nachweisen.

Inhalte des Online-Seminars
  • Wer sind die „unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen“?
  • Müssen sich alle Geschäftsführer weiterbilden?
  • Wem gegenüber müssen wann die absolvierten Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden?
  • Wie werden Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen?
  • Welche Arten der Fortbildung werden anerkannt?
  • Welche Themen muss die Fortbildung abdecken?
  • Was gilt für Immobilienkaufleute und Geprüfte Immobilienwirte?
  • Was ist bei der Durchführung betriebsinterner Fortbildungsmaßnahmen zu beachten?

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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