Künstliche Intelligenz wird in der Immobilienverwaltung zunehmend eingesetzt – etwa bei der Erstellung von Anschreiben, Beschlussentwürfen, Protokollen oder der Analyse von Verwaltungsdaten. Mit dem praktischen Nutzen gehen jedoch erhebliche rechtliche Anforderungen einher. Neben datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind insbesondere die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung sowie urheberrechtliche Grenzen zu beachten.

Referentin Laura Eckert-Rinallo erläutert praxisnah, welche Arten von KI-Systemen in der WEG- und Mietverwaltung typischerweise zum Einsatz kommen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zwingend berücksichtigt werden müssen. Behandelt werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen – von der Klärung der Verantwortlichkeiten über den Umgang mit personenbezogenen Daten bis hin zu Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgeabschätzungen. Zudem werden organisatorische Pflichten beim Einsatz von KI sowie typische Haftungsrisiken klar eingeordnet.

Inhalte des Online-Seminars

Einsatzbereiche von KI in der Immobilienverwaltung
Technische Grundlagen und Funktionsweise von KI
Rechtlicher Rahmen und KI-Verordnung
Datenschutzanforderungen beim KI-Einsatz
Betroffenenrechte und Transparenzpflichten
Datenschutz-Folgeabschätzung und Risikobewertung
Urheberrechtliche Grenzen
Organisatorische Pflichten und Compliance
Haftungsrisiken und typische Fehlerquellen
Praxishinweise für den rechtssicheren Einsatz

Zielgruppen

  • Immobilienverwalter
  • Mietverwalter
  • Wohnungseigentumsverwalter
Online-Seminar | Do, 12.03.2026 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 12.03.2026
Dauer
ca. 90 Minuten
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)