Die neue Heizkostenverordnung ist seit 1.12.2021 in Kraft. Schwerpunkt der Neuerungen ist die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie die neuen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen.

Erfassungsgeräte, die ab 1. Dezember 2021 eingebaut werden, müssen fernablesbar sein. Vorhandene Messegeräte müssen bis 2026 nachgerüstet werden.

Zu dem seit jeher bestehenden Kürzungsrecht von 15 % kann der Mieter seinen Kostenanteil zusätzlich um 3 % kürzen, wenn pflichtwidrig keine fernablesbaren Messgeräte eingebaut werden und nochmals um weitere 3 %, wenn die Zusatzinformationen fehlen.

Die Online-Schulung informiert Sie über alle Neuerungen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und was zu beachten ist.

Inhalte des Online-Seminars
  • Die neue Heizkostenverordnung ab 1.12.2021
  • Verpflichtung zur Fernablesbarkeit der Messegeräte
  • Nachrüstverpflichtung bis 2026
  • Neue Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen
  • Erweitertes Kürzungsrecht des Mieters
Zielgruppen
  • Mietverwalter
  • Immobilienverwalter

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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