Beleuchtet werden die verschiedenen Klauseln in Erwerbsverträgen zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung. Gegenstand ist auch die neuere Rechtsprechung zu Beschlussfassungen im Rahmen der Abnahme sowie zur ordnungsmäßigen Erstherstellung der Wohnanlage. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Verteilung von Kosten der baulichen Maßnahmen zur Erstherstellung gelegt.
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