Vergütungsvereinbarungen gewinnen eine zunehmende Bedeutung in der Abrechnungspraxis von Steuerberatern. Zwar werden (noch) ca. 75 % aller steuerberatenden Tätigkeiten nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Die verbleibenden 25 % verteilen sich ungefähr gleich auf die Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBVV) und die Pauschalvereinbarung (§ 14 StBVV). Aus aktuellem Anlass wird ein Exkurs auf das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ eingegangen.

Inhalte des Online-Seminars

Im Vergleich zu STAX 2012 ist der Anteil der steuerberatenden Tätigkeiten, die nach StBVV abgerechnet werden, um ca. 3 % gesunken, der nach der Vergütungsvereinbarung abgerechnete entsprechend gestiegen.

Aus den zahlreichen Entscheidungen der Rechtsprechung ist jedoch erkennbar, dass Steuerberater den Umgang mit Vergütungsvereinbarungen noch nicht optimal beherrschen. Vereinbarungen verstoßen oft gegen die Formvorschriften oder sind unklar formuliert mit der Folge, dass der Steuerberater seinen Vergütungsanspruch ganz oder zumindest teilweise verliert. In bestimmten Fällen kann zwar noch nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet werden, was aber z. B. bei Vereinbarung einer Zeitgebühr scheitert, wenn der Aufwand nicht sauber durch Leistungserfassung nachgewiesen werden kann. Dann entfällt jedweder Anspruch. Im schlimmsten Fall sind dem Auftraggeber darüber hinaus auch noch bereits gezahlte Vergütungen unter dem Aspekt der ungerechtfertigten Bereicherung zurück zu gewähren.

In dem Online-Seminar werden Fälle aus der Praxis besprochen und Tipps vermittelt, wie sich insbesondere formelle Fehler leicht vermeiden lassen. Das Online-Seminar gliedert sich wie folgt:

  • Anwendungsbereich der Steuerberatervergütungsverordnung
  • Gesetzliche Gebühren vs. Vergütungsvereinbarungen
  • Arten von Vergütungsvereinbarungen
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerexperten in Unternehmen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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