Das Güterrecht spielt neben Fragen des Unterhalts die „Hauptrolle“ in jedem familienrechtlich zu klärenden Fall. Nicht nur bei Trennung und Scheidung wird über das Vermögen gestritten, gerade zu Beginn einer Ehe wünschen viele Paare die Klärung ihrer Vermögenssituation. Für den beratenden Anwalt sind dabei haftungsträchtige Stolpersteine zu vermeiden. Das Seminar soll versuchen, die Haftung zu vermeiden, aber auch verdeutlichen, welche güterrechtliche Lösung jeweils individuell möglich und sinnvoll ist:
Ihr Referent: Dr. K.-Peter Horndasch, Fachanwalt für Familienrecht und Notar, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins, Mitherausgeber der Fachzeitschrift FuR, Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Familienrecht, seit 2000 umfangreiche Dozententätigkeit in der Fachanwaltsfortbildung und Ausbildung zum Fachanwalt Familienrecht für DAI (Bundesrechtsanwaltskammer).
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 FAO:
Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO
In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.
Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.