Sozusagen "traditionell" ist für das nahende Ende der Legislaturperiode des Bundestages wieder mit einer hohen Gesetzgebungstätigkeit zu rechnen. Dies gilt auch für das Verkehrsstrafrecht.
Inhalte des Online-Seminars
- eine Strafbarkeit illegaler Autorennen
- sowie eine Aufwertung des Fahrverbots zur selbständigen Hauptstrafe.
Kurz vor der Bundestagswahl zieht der Referent Bilanz und stellt die bis dahin verabschiedeten Neuregelungen vor.
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 FAO:
Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO
In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.
Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.
Zielgruppen
- Fachanwälte für Verkehrsrecht
- Rechtsanwälte
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.