Jedes Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten umgeht, muss nicht nur für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung sorgen, sondern dies im Zweifel auch der Aufsichtsbehörde gegenüber belegen können. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist deshalb essentiell – in vielen Fällen schreibt das Gesetz sogar entsprechende Dokumentationen explizit vor, etwa in Gestalt des Verfahrensverzeichnisses oder auch der Vorabkontrolle bei Auftragsdatenverarbeitungen. Was genau wie zu dokumentieren ist, erfahren Sie in diesem Online-Seminar.

Inhalte des Online-Seminars
  • Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht
  • Durchführung und Dokumentation von ADV-Prüfungen
  • Dokumentation von Einwilligungen und Unterrichtungen
  • Dokumentation besonderer Verarbeitungszwecke und -verfahren

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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