Der Straftatbestand des § 316 StGB und der korrespondierende Bußgeldtatbestand des § 24a StVG sind Massendelikte, welche für die Betroffenen häufig mit erheblichen Konsequenzen verbunden sind. Umso wichtiger ist ein gründliches Wissen über die mit diesen Normen verbundenen Problemstellungen.

 

Das Onlineseminar soll dieses Wissen vermitteln.

Inhalte des Online-Seminars

Ihr Referent Dr. jur. Matthias Quarch ist Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen und auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge als namhafter Experte ausgewiesen.

 

Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 FAO:

Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.

 

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.

Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Verkehrsrecht

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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