Das eTraining Reisekosten besteht aus 6 Lerneinheiten, in denen Sie Schritt für Schritt lernen, wann eine berufliche Auswärtstätigkeit vorliegt und wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, die Gestellung von Mahlzeiten und Reisenebenkosten richtig abgerechnet werden.
Inhalte des E-Trainings
Lerneinheit 1: Berufliche Auswärtstätigkeit
Lernen Sie, wann eine für Reisekosten relevante berufliche Auswärtstätigkeit vorliegt, nach welchen Kriterien die sogenannte „erste Tätigkeitsstätte“ bestimmt wird und welche Besonderheiten gelten, wenn Arbeitnehmer keine oder mehrere Tätigkeitsstätten haben oder sogar an wechselnden oder weiträumigen Tätigkeitsstätten arbeiten.
Hier lernen Sie...
- welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine berufliche Auswärtstätigkeit vorliegt,
- wie eine „erste Tätigkeitsstätte" definiert ist und wie sie bestimmt wird,
- die Besonderheiten bei Arbeitnehmern, die typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig sind,
- die steuerlichen Folgen der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte und die Gestaltungsmöglichkeiten.
Lerneinheit 2: Fahrtkosten
Erfahren Sie, wann die tatsächlichen Fahrtkosten als Reisekosten angesetzt werden dürfen und es zulässig ist, nach den Kilometerpauschalen abzurechnen. Lernen Sie außerdem, in welchen Fällen Sie - trotz Vorliegens einer beruflichen Auswärtstätigkeit - nur nach den Regelungen der Entfernungspauschale abrechnen dürfen. Nach Abschluss der Lerneinheit können Sie unterscheiden, für welche Fahrten die tatsächlichen Aufwendungen bzw. der pauschale Kilometersatz und für welche Fahrten die Regelungen zur Entfernungspauschale anzuwenden sind.
Hier lernen Sie...
- in welcher Höhe Sie Fahrtkosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten ansetzen können,
- die Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte und wie die Fahrtkosten in diesem Zusammenhang zu behandeln sind,
- was Sammel- und Treffpunktfahrten sind und welche Auswirkungen das auf die Ermittlung der Fahrtkosten hat und
- wie Fahrten bei weiträumigen Tätigkeitsgebieten anzusetzen sind.
Lerneinheit 3: Verpflegungsmehraufwand
Lernen Sie die zweistufigen Verpflegungspauschalen im In- und Ausland kennen und welche Mindestabwesenheitszeit bei Dienstreisen für die jeweilige Pauschale gilt. Bei Verpflegungsmehraufwendungen kann die sogenannte Dreimonatsfrist eine wichtige Rolle spielen. Erfahren Sie hier, wie Sie die Regelungen zur Dreimonatsfrist korrekt anwenden.
Hier lernen Sie...
- die zweistufige Staffelung der Verpflegungspauschalen,
- die Anwendung der Verpflegungspauschalen bei ein- und mehrtätigen Auswärtstätigkeiten,
- die Unterbrechungsregelung bei der Dreimonatsfrist und
- welche Besonderheiten bei Flug- und Schiffsreisen zu beachten sind.
Lerneinheit 4: Übernachtungskosten
Lernen Sie, welche Übernachtungskosten abgerechnet werden können und wann ein Einzelnachweis notwendig ist. Erfahren Sie außerdem mehr über die praktische Bedeutung der sogenannten 1.000-EUR-Grenze und wann und unter welchen Voraussetzungen diese angewendet werden muss.
Hier lernen Sie...
- wie ein Arbeitnehmer bei Dienstreisen Übernachtungskosten steuerlich geltend machen kann,
- welche Voraussetzungen für den Abzug von Übernachtungskosten erfüllt sein müssen,
- um welche Sätze Sie Kürzungen vornehmen müssen, wenn Rechnungen nur einen Gesamtbetrag für Unterkunft und Verpflegung ausweisen und
- die Regelung des Abzugs von Übernachtungskosten ab dem 49. Monat einer Auswärtstätigkeit.
Lerneinheit 5: Mahlzeiten
Erfahren Sie, wie vom Arbeitgeber während einer Dienstreise zur Verfügung gestellte Mahlzeiten bewertet werden müssen, wann die steuerfreien Verpflegungspauschalen gekürzt werden müssen und in welchen Fällen der amtliche Sachbezugswert versteuert werden muss. Zudem wird auch der Großbuchstabe M vorgestellt, der in bestimmten Fällen im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung aufgezeichnet bzw. bescheinigt werden muss.
Hier lernen Sie...
- wie vom Arbeitgeber während einer beruflichen Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte Mahlzeiten zu bewerten sind,
- wann und in welcher Höhe die steuerfreien Verpflegungspauschalen zu kürzen sind,
- in welchen Fällen der amtliche Sachbezugswert versteuert werden muss,
- wann der Arbeitgeber den Großbuchstaben M im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung aufzeichnen bzw. bescheinigen muss,
- wie sogenannte „Belohnungsessen" mit einem Gesamtwert von über 60 EUR steuerlich behandelt werden müssen.
Lerneinheit 6: Reisenebenkosten
Hier wird Ihnen dargestellt, welche Reisenebenkosten als berufliche veranlasst gelten und somit vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können.
Hier lernen Sie...
- welche Reisenebenkosten als beruflich veranlasst gelten und somit abzugsfähig sind,
- wie Sie diese abziehbaren Nebenkosten nachweisen müssen,
- welche Reisenebenkosten zu den privaten, nicht abziehbaren Kosten zählen und
- in welcher Höhe Reisenebenkosten steuerfrei erstattet werden können.
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Mitarbeiter in der Finanzverwaltung
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Steuerexperten in Unternehmen
- Steuerfachangestellte
- Steuerfachwirte
